Die Maßnahmen werden bei Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. Reihenhäusern und
Wohnungen in Mehrfamilienhäusern gefördert!
Was wird
gefördert?
- Alarmanlagen bis zu € 1.000,-
- Alarmanlagen mit Videoüberwachungsanlage bis zu € 1.500,-
- Aufrüstung von bereits bestehenden Alarmanlagen mit einer Videoüberwachungsanlage bis zu € 500,-
- Aufrüstung von bereits bestehenden Alarmanlagen mit einer Sicherheitstüre bis zu € 500,-
- Errichtung einer Alarmanlage ohne Videoüberwachungsanlage in Kombination mit dem Einbau einer Sicherheitstüre bis zu € 1.500.-
- Errichtung einer Alarmanlage mit Videoüberwachungsanlage in Kombination mit dem Einbau einer Sicherheitstüre bis zu € 2.000.-